Nicht nur Dienstwagen können geleast werden, sondern auch die komplette Büro-/ Ladeneinrichtung vom Schreibtischstuhl bis zur Beleuchtung. Was muss beachtet werden? Mit einer durchdachten und modernen Büro-/Ladeneinrichtung sorgen Unternehmen nicht nur für ein angenehmes Ambiente für ihre Angestellten, sondern auch für einen guten Eindruck auf Geschäftspartner und Kunden.
Wenn Büros oder Läden neu eingerichtet werden sollen, oder einzelne Elemente ausgetauscht werden müssen, stellt sich die Frage: kaufen oder leasen? Hat man dann die Einrichtung individuell zusammengestellt, muss noch das Problem der Finanzierung gelöst werden. Die meisten Unternehmen kaufen die nötigen Gegenstände; schließlich ist vielen nicht bekannt, dass man mittlerweile nicht nur Dienstwagen, sondern auch den Großteil der Einrichtung leasen kann. Im Rahmen des Leasingvertrags verpflichtet sich der Leasinggeber dazu, dem Leasingnehmer den betreffenden Gegenstand für eine bestimmte Zeit zur Nutzung zu überlassen. Dafür muss dieser die sogenannte Leasingrate, also ein Entgelt für die Nutzung, zahlen. Die meisten Leasingverträge beinhalten auch eine Kaufoption, d.h. der Leasingnehmer kann den betreffenden Gegenstand nach Ablauf der Vertragszeit erwerben. Zum Vertragsende ist es möglich, die Objekte zu kaufen, einen Anschlussvertrag abzuschließen oder die Einrichtungsgegenstände zurückzugeben und einen neuen und moderneren Gegenstand zu leasen. Das Leasing hat gegenüber dem Kauf einige Vorteile:
Ein wichtiger Punkt ist, dass das Leasing bilanzneutral ist. Da man die Büroeinrichtung nicht gekauft hat, ist man nicht Eigentümer geworden und muss sie daher auch nicht in der Bilanz aktivieren. Die gesamten Leasingraten sind steuerlich abzugsfähig. Sie stellen Betriebsausgaben dar und können zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Außerdem sind beim Leasing die langen Abschreibungsfristen von bis zu 13 Jahren für den Leasingnehmer nicht relevant. Des Weiteren tritt beim Leasing lediglich ein geringer Liquiditätsabfluss ein, da man nur die regelmäßig fällig werdenden Raten zahlen muss;
Das Eigenkapital wird geschont und der Kreditrahmen bleibt erhalten. Ist der Vertrag abgelaufen, kann das Unternehmen bei gleichbleibendem Budget überdies wieder eine modernere Einrichtung leasen und die alte ggf. veräußern.
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